Datum: 07.05.2024

Aktenzeichen: 1 Ca 78/23

Im Namen des Volkes

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass die mit Schreiben vom 27.03.2023 ausgesprochene Umsetzung des Klägers in die Forstwirtpartie im Revier Büchenberg in den Tätigkeitsbereich der Holzernte unwirksam ist.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites hat jede Partei zur Hälfte zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 4.020,00 € festgesetzt.

  4. Die Berufung ist nicht gesondert zugelassen.

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