Datum: 25.04.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 328/22

Im Namen des Volkes

Urteil



  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.464,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.02.2023 zu zahlen.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bei der auf die vorgenannte Schuld geleistete Zahlung eine Entgeltabrechnung zu erteilen.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 80 % und die Beklagte 20%.
  5. Der Streitwert wird auf EUR 18.180,00 festgesetzt.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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