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Datum: 25.04.2024
Aktenzeichen: 3 Ca 328/22
Im Namen des Volkes
Urteil
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.464,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.02.2023 zu zahlen.
- Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bei der auf die vorgenannte Schuld geleistete Zahlung eine
Entgeltabrechnung zu erteilen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 80 % und die Beklagte 20%.
- Der Streitwert wird auf EUR 18.180,00 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.