Verlagerung eines Versandzentrums – Arbeitsgericht prüft Wirksamkeit von Versetzungen

Datum: 19.03.2018

Seit September 2017 sind beim Arbeitsgericht Pforzheim 21 Klagen von Arbeitnehmern eingegangen, die sich gegen ihre Versetzung wehren. Ihr Arbeitgeber, ein Pforzheimer Versandunternehmen, will sein Versandzentrum in Pforzheim stilllegen. Ab Mai 2018 sollen fast alle der ca. 300 in Pforzheim beschäftigten Versandarbeitnehmer im neu errichteten Versandzentrum in Östringen (Landkreis Karlsruhe) beschäftigt werden. Der Verlagerung vorausgegangen war ein letztlich erfolgloses Bemühen, einen passenden Standort in Pforzheim zu finden. Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und einen Sozialplan geschlossen, der u.a. einen Buspendelverkehr zwischen Pforzheim und Östringen sowie finanzielle Unterstützung für Umzüge vorsieht. Die Arbeitnehmer argumentieren v.a. mit individuellen Härten und den Schwierigkeiten, die ihnen der deutlich längere Anfahrtsweg jeden Tag bereite. Sie wollen weiterhin in Pforzheim arbeiten.

Das Arbeitsgericht muss nun in jedem Einzelfall prüfen, ob die angegriffene Versetzung wirksam ist. Nach § 106 Abs. 1 GewO kann der Arbeitgeber u.a. den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Vier der 21 Verfahren haben sich zwischenzeitlich durch Klagerücknahme bzw. Vergleich erledigt. In drei weiteren Verfahren befinden sich die Parteien in Vergleichsgesprächen bzw. muss erst noch der obligatorische Gütetermin durchgeführt werden. In 14 Verfahren ist eine gütliche Einigung bislang gescheitert. Hier wurden Kammertermine anberaumt, in denen voraussichtlich Urteile ergehen werden. Dann steht erstinstanzlich fest, ob die jeweilige Versetzung wirksam ist oder nicht. Wegen der Vielzahl der beteiligten Prozessbevollmächtigten finden die Kammertermin zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Alle Termine sind öffentlich und finden in den Sitzungssälen im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in der Simmlerstr. 9 in 75172 Pforzheim statt. Bislang sind folgende Verfahren terminiert:

28. März 2018 – 12:30 Uhr (Az. 6 Ca 415/17)

17. April 2018 – 12:00 Uhr (Az. 1 Ca 415/17)

18. April 2018 – ab 11:00 Uhr (Az. 5 Ca 13/18 u.a.)

19. April 2018 – ab 12:20 Uhr (Az. 3 Ca 415/17 u.a.)

26. April 2018 - 12:50 Uhr (Az. 3 Ca 438/17)

9. Mai 2018 – 12:00 Uhr (Az. 6 Ca 413/17)

20. Juni 2018 – ab 11:00 Uhr (Az. 6 Ca 7/18 u.a.)

4. Juli 2018 – 12:40 Uhr (Az. 5 Ca 58/18)

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die o.g. Termine ggf. auch kurzfristig (z.B. wegen Krankheit oder Klagerücknahme) ändern können. Allen Interessierten wird empfohlen, sich vor einem Besuch bei der Pressestelle des Arbeitsgerichts zu informieren, ob der jeweilige Termin tatsächlich stattfindet.

 

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