Eilantrag abgewiesen - Es darf weiter gestreikt werden

Datum: 16.03.2016

Das Arbeitsgericht hat heute über die Eilanträge des SVP verhandelt und diese abgewiesen. Die Gewerkschaft ver.di darf also weiter streiken. Das Arbeitsgericht hat den im Eilverfahren eingeschränkten Prüfungsmaßstab angewandt und Rechtsverstöße der Gewerkschaft nicht festgestellt.  Insbesondere sah das Gericht keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht. Der aktuell gültige Haustarifvertrag sieht vor, dass die Tarifparteien bei gravierenden Veränderungen Verhandlungen aufnehmen sollen. Die geplanten Veränderungen im Pforzheimer Busverkehr wertet das Gericht als sehr gravierend. Wenn die Gewerkschaft verhandeln darf, müssen ihr aber auch Arbeitskampfmittel zur Verfügung gestellt werden.  Andernfalls liefe ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG ins Leere.

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