Hinweis zur Geschäftsverteilung 2012

Datum: 22.12.2011

Kurzbeschreibung: 

Durch die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (abrufbar unter: www.lag-baden-wuerttemberg.de unter „Geschäftsverteilung“) ergeben sich für das Arbeitsgericht Pforzheim ab dem 01.01.2012 folgende Änderungen:

1.  Zuständig für Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Kammern 1-4 und 6 sind vorbehaltlich besonderer Zuständigkeiten (vgl. B I des Geschäftsverteilungsplans) die Mannheimer Kammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg:
Anschrift:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Kammern Mannheim
E 7, 21
68159 Mannheim

2. Zuständig für Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Kammer 5 ist weiterhin das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart:
Anschrift:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Börsenstraße 6
70174 Stuttgart

Auch im Jahr 2012 hält die Kammer 5 regelmäßig einen Gerichtstag in Freudenstadt ab, d.h. die Gütetermine vor dem Vorsitzenden finden in den Räumen des Amtsgerichts Freudenstadt statt.
Die Kammer 5 ist jedoch nur dann zuständig, wenn
-   in der Klageschrift ausdrücklich vorgetragen wird, dass sich der regelmäßige Ort der Arbeitsleistung im Landkreis Freudenstadt befinde oder
-   in der Klageschrift ausdrücklich vorgetragen wird, dass sich der Ort der unerlaubten Handlung im Landkreis Freudenstadt befinde oder
-   die Anschrift des Arbeitgebers im Landkreis Freudenstadt liegt oder
-   in Fällen, in denen kein Arbeitgeber beteiligt ist, die Anschrift des Beklagten im Landkreis Freudenstadt liegt.

Enthält die Klageschrift hierzu keine Angaben, wird die Klage nicht automatisch der Kammer 5 zugeteilt. Der Gütetermin fände in Pforzheim statt. Spätere Ergänzungen, der Inhalt von Anlagen oder Verfahren, auf die Bezug genommen wird, haben auf die gerichtsinterne Zuständigkeit keinen Einfluss.

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